Motorsägenkurse nach DGUV
Im Mai 2014 ist die Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge in der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ neu geregelt worden.
DGUV und SVLFG erkennen nun auch gegenseitig die Kurse (Module A-D, AS Baum 1 und AS Baum 2) an. Seit dem 01.01.2015 ist das Modul A die Mindestanforderung an Motorsägenführer bei der Feuerwehr. Vor dem 01.01.2015 erworbene Module behalten jedoch Ihre Gültigkeit.
Die Kurse sind geeignet für Feuerwehrleute (FUK anerkannt), Mitarbeiter von THW, Städten und Gemeinden, etc.
Download: > Neuerungen in der MS-Ausbildung bei der Feuerwehr
Wir bieten Kurse an für:
Feuerwehren, THW, Kommunen und andere HiOrg
Informationen zu den Modulen
Lehrgangsschwerpunkte, Lehrgangsinhalte und Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der DGUV Information 214-059, welche Sie sich hier herunterladen können.
Grundlagen der Motorsägenarbeit
Baumfällung und Aufarbeitung
Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen.
Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen.